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Aus- und Weiterbildung Psychoanalytiker / Psychoanalytikerin (DGIP) oder Tiefenpsychologe/Tiefenpsychologin (DGIP)

Die Aus- und Weiterbildung in psychoanalytischer und / oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie von Ärzten und Ärztinnen, Psychologen und Psychologinnen, Pädagogen und Pädagoginnen gemäß den Richtlinien der DGIP sowie den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes bzw. den ärztlichen Weiterbildungsordnungen wird in den staatlich anerkannten Alfred-Adler-Instituten in München, Düsseldorf, Delmenhorst, Aachen-Köln, Berlin und Mainz angeboten. Eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung von ärztlichen und nichtärztlichen Psychotherapeuten/-innen sehen wir als fruchtbare Grundlage gelingender Kooperationen in der Patientenversorgung an. Dabei differieren die Angebote je nach Grundberuf und Aus- bzw. Weiterbildungsziel.

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Die angebotenen Weiterbildungen für Ärztinnen und Ärzte enthalten unter Beachtung der jeweiligen Anforderungen der zuständigen Landesärztekammern die geforderten Komponenten für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychotherapie (fachgebunden, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) oder zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse. Teilweise können an den Alfred-Adler-Instituten auch verfahrensbezogene Kompetenzen innerhalb der fachärztlichen Weiterbildung erworben werden. Die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse kann in einigen Landesärztekammern nur von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, von Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie geführt werden.

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Die Ausbildung zur / zum Psychologischen Psychotherapeutin / Psychologischen Psychotherapeuten mit der Fachkunde in psychoanalytischer und / oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie setzt einen Diplom- oder Master-Abschluss in Psychologie mit Nachweis des Faches Klinische Psychologie sowie einen Studienbeginn vor dem 1. 9. 2020 voraus. Entsprechende Ausbildungen sind gesetzlich vorgegeben spätestens bis 2032 (in Härtefällen 2035) abzuschließen.

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 Die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit der Fachkunde in psychoanalytischer und / oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie (mit Nachweis des Faches Klinische Psychologie) oder der (Sozial-, Heil-, Sonder-) Pädagogik sowie einen Studienbeginn vor dem 1. 9. 2020 voraus. Entsprechende Ausbildungen sind gesetzlich vorgegeben ebenfalls spätestens bis 2032 (in Härtefällen 2035) abzuschließen.

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Im Rahmen einer Weiterbildung in psychoanalytischer Psychotherapie als zusätzlicher Fachkunde kann die Anerkennung als Psychoanalytikerin (DGIP) / Psychoanalytiker (DGIP) auch von bereits in einem anderen Therapieverfahren approbierten Kolleginnen und Kollegen erworben werden.

 

Detaillierte Angaben über Inhalt, Verlauf, Dauer und Kosten der genannten Aus- und Weiterbildungsgänge sind von den DGIP-Instituten zu erfahren.

 

Ausblick: Die DGIP e.V. und die von ihr anerkannten Aus- und Weiterbildungsinstitute beschäftigen sich intensiv mit dem zum 1. 9. 2020 grundsätzlich neu gefassten Psychotherapeutengesetz und der 2022 verabschiedeten Muster-weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer. Aufgrund der weiterhin unklaren Rahmenbedingungen ist zur Zeit noch nicht absehbar, ob für zukünftige Absolventen eines Psychotherapie-Studiums an den Alfred-Adler-Instituten Weiterbildungen zum Fachpsychotherapeuten / zur Fachpsychotherapeutin angeboten werden können.

 

DGIP Rahmenrichtlinien PA 22.11.2019

DGIP Rahmenrichtlinien analytische KJP
20.11.2020

DGIP Rahmenrichtlinien TfPt 06.04.2019

DGIP Rahmenrichtlinien TP KJP
20.11.2020

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