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Richtlinien zur Vergabe von zinslosen Darlehen an Ausbildungskandidatinnen und Ausbildungskandidaten 
der Alfred-Adler-Institute

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  1. Gefördert werden können Kandidaten/Kandidatinnen in der Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Erwachsenenpsychotherapeut/in und Berater/in, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

  2. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Begründung der Ablehnung ist nicht erforderlich. Der/die Antragsteller/in erhält über die Entscheidung einen schriftlichen Bescheid.

  3. Der monatliche Förderbetrag beträgt bis zu 500,- € je Person und insgesamt maximal 10.000,- € pro Person; für Kandidatinnen und Kandidaten in der Beratung bis zu 250,- € monatlich und insgesamt maximal € 5.000,- €.  Die maximale Förderdauer beträgt 48 Monate. Der monatliche Förderbetrag wird zum 5. Kalendertag eines jeden Monats von der DGIP überwiesen.

  4. Die Rückzahlung erfolgt in Raten von monatlich mindestens € 100,-, beginnend spätestens 36 Monate, nachdem die ersten Ausbildungsbehandlungen abgerechnet wurden. Die DGIP ist berechtigt, über diesen Zeitpunkt beim jeweiligen Ausbildungsinstitut entsprechende Informationen einzuholen. Die Rückzahlung von an Kandidaten und Kandidatinnen der Beratung gewährte Darlehen wird von diesen individuell gegenüber der Bundesgeschäftsstelle der DGIP vorgeschlagen und mir dieser individuell vertraglich vereinbart.

  5. Der/die Antragstellerin muss Mitglied der DGIP sein.

  6. Wenn die Ausbildung abgebrochen oder vom Institut her aufgekündigt wird, entfällt die Förderung mit sofortiger Wirkung. Der bis dahin geleistete Darlehensbetrag ist spätestens innerhalb der nächsten zwei Jahre vollständig an die DGIP zurückzuzahlen. Wird die Ausbildung in Absprache mit dem Ausbildungsinstitut unterbrochen, wird die Förderung ausgesetzt.

  7. Anträge auf ein zinsloses Darlehen sind an den Bundesvorstand der DGIP über die Bundesgeschäftsstelle der DGIP zu richten mit folgenden Unterlagen:

a) Bestätigung eines von der DGIP anerkannten Ausbildungsinstitutes über die Zulassung zur Ausbildung;

b) eine Begründung für den Förderantrag sowie dessen Höhe und zeitlichen Umfang;

c) Nachweis der Mitgliedschaft in der DGIP;

d) Einverständniserklärung, dass das betreffende Ausbildungsinstitut berechtigt ist, der DGIP bei Bedarf (formale) Informationen über den jeweiligen Ausbildungsstand zu übermitteln.

Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich, jede Änderung der beruflichen Tätigkeit oder des Wohnortes umgehend der DGIP mitzuteilen.

 

Stand: Oktober 2023

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